ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für LH-Events

§1 DJ-Service

1. Absagen bzw. Vertragsrücktritte sind bitte schnellstmöglich vorzunehmen, idealer Weise in schriftlicher Form!

2. Sollte dies nicht geschehen, können anfallende Kosten sowie der Verdienstausfall auf den Auftraggeber umgelegt werden (Genaueres unter Rücktrittsregelung).

3. Für technischen Ausfall ist der DJ / Auftragnehmer nicht haftbar.

4. Der DJ / Auftragnehmer sorgt, beim Ausfall seines Dienstes, nach Möglichkeit für angemessenen Ersatz. Bei höherer Gewalt (Unfall, etc.), ist der DJ / Auftragsnehmer nicht haftbar zumachen!

5. Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob oder fahrlässig durch den Veranstalter / Auftraggeber oder die Gäste verursacht werden, ist der Auftraggeber haftbar.

6. Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber.

7. Eine Anfrage über die Webseite ist immer unverbindlich.

8. Eine verbindliche Buchung wird immer schriftlich von beiden Parteien bestätigt. Diesbezüglich durch eine

Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und innerhalb von 5 Tagen durch einen Auftrag des Auftraggebers.

9. Die Gage ist spätestens vor Ort in bar zu entrichten.

10. Bei Barzahlung ist eine Zahlung vor Beginn oder nach Ende der Veranstaltung umgehend am Ort der Veranstaltung zu leisten. Bei Zahlung per Überweisung gilt immer Vorkasse, welche spätestens 2 Tage vor Veranstaltungstermin, auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein muss.

11. Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig, wenn der Ausfall oder vorzeitige Abbruch nicht durch den Auftragnehmer zu verantworten ist. Insbesondere bei höhere Gewalt und besonderen Vorkommnissen während der Veranstaltung, welche den Ausfall oder den vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung, nach Ermessen des Auftragnehmers erforderlich machen !

12. Auch wenn die Programmgestaltung und Musikauswahl in Absprache mit dem Auftraggeber getroffen wurde und als Leitfaden der Veranstaltung gilt, so bleibt grundsätzlich die künstlerische Freiheit und freie Musikwahl des Auftragnehmers / DJ davon unberührt!

13. Bei besonderen Angeboten, diesbezüglich auch Vorkassenangeboten mit Skontonachlass, ist die Rückerstattung der geleisteten Zahlung bei Ausfall oder Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber grundsätzlich nicht möglich! Lediglich eine Terminverschiebung wird in solch einem Fall nach Möglichkeit eingeräumt. Anzahlungen gelten für besondere Aufwandsentschädigungen und werden mit dem Auftrag des Auftraggebers fällig und später mit der vereinbarten Gage verrechnet. Eine Rückzahlung der Anzahlung bei Vertragsrücktritt oder Ausfall durch den Auftraggeber, liegt im Ermessen des Auftragnehmers und ist grundsätzlich erst mal nicht vorgesehen!

14. Werden innerhalb des Internetangebotes personenbezogene oder geschäftliche Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben, werden diese nur zur Nutzung im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet.

15. Eine aktuelle Ausgabe dieser Geschäftsbedingungen wird bald auf der Homepage www.holz-partymusic.de jederzeit nachzulesen sein.

16. Gerichtsstand ist der Kreis Steinfurt.

17. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

18. Rücktrittsregelung: Sollte es zu einer Absage oder einem Vertragsrücktritt seitens des Auftraggebers kommen, so gelten für den Auftraggeber folgende Fristen zur anteiligen Zahlung der vereinbarten Gage: a) bis 6 Wochen vor VA-Termin kostenlos ; b) bis 5 Wochen vor VA-Termin 20% der vereinbarten Gage; c) bis 4 Wochen vor VA- Termin 40% der vereinbarten Gage; d) bis 3 Wochen vor VA-Termin 60% der vereinbarten Gage; e) bis 2 Wochen oder kürzer vor VA-Termin 80% der vereinbarten Gage.

19. Für die Anlage muss eine lastfreie 16 Ampere Schuko oder Kraftsteckdose in nächster Nähe (2,5 m) zum Standort der Anlage gegeben sein. Die Standfläche der Anlage sollte 4,5m x 2,5m nicht unterschreiten, witterungsgeschützt, standfest und räumlich nicht von der Gesellschaft abgetrennt sein! Die Anlieferung muss in nächster Nähe zum Fahrzeug barrierefrei und mindestens 2 Std. vor Veranstaltungsbeginn zur entsprechenden Räumlichkeit möglich sein. Eine entsprechend nahegelegende Parkmöglichkeit für PKW und Anhänger muss gegeben sein! Andernfalls ist eventuell mit Einschränkungen im Ablauf der Veranstaltung hinsichtlich dem Beginn und dem Unterhaltungswert zu rechnen!

 

§2 Vermietung von Licht- und Tontechnik

1. Vertragsgegenstand
   1.1. LH-Events vermietet Licht- und Tontechnikausrüstung an Kunden für Veranstaltungen gemäß den Bestimmungen dieser AGB.

2. Vertragsabschluss
   2.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn LH-Events und der Kunde schriftlich oder mündlich eine Vereinbarung über die Miete der Ausrüstung                      treffen.
   2.2. LH-Events behält sich das Recht vor, eine Mietanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Mietzeitraum und -kosten
   3.1. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Ausrüstung an den Kunden und endet mit der Rückgabe an LH-Events.
   3.2. Die Mietkosten werden gemäß der aktuellen Preisliste von LH-Events berechnet und sind vor Beginn des Mietzeitraums zu begleichen.

4. Nutzung der Ausrüstung
   4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung sachgemäß zu behandeln und gemäß den Anweisungen von LH-Events zu nutzen.
   4.2. Jegliche Schäden oder Verluste an der Ausrüstung während des Mietzeitraums gehen zu Lasten des Kunden.

5. Lieferung und Abholung
   5.1. LH-Events ist für die Lieferung und Abholung der Ausrüstung verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
   5.2. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt eine geeignete Person zur Entgegennahme und Rückgabe der                    Ausrüstung am vereinbarten Ort verfügbar ist.

6. Stornierung und Änderung
   6.1. Stornierungen oder Änderungen von Mietverträgen müssen schriftlich erfolgen und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
   6.2. LH-Events behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt Mietverträge zu stornieren oder zu ändern.

7. Haftung
   7.1. LH-Events haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung der gemieteten Ausrüstung entstehen.
   7.2. Der Kunde ist verpflichtet, LH-Events von jeglicher Haftung freizustellen und zu entschädigen, die sich aus der Nutzung der Ausrüstung ergibt.

8. Schlussbestimmungen
   8.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
   8.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
   9.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
   9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz von LH-Events örtlich und sachlich zuständige Gericht.

Diese AGB sind rechtsgültig und treten mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft.

LH-Events behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.